Die Tarifsätze unterliegen den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen festgesetzten Tarifen. Der Tarifsatz für eine Co-Mediationsstunde (60 Minuten) ist ein Pauschalbetrag und beträgt EURO 181,- (ATS 2.500,-) inklusive sämtlicher allfälligen Steuern, Gebühren und Abgaben.

Achtung !! Dieser Tarif gilt nur bei einer Co-Mediation für die Bereiche familien- scheidungs – und kindschaftsrechtliche Konfliktfälle. Hier gibt es je nach Einkommen der Konfliktparteien einen Zuschuss bis zu 100 % von Seiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen

Für eine „private“ (vom Staat nicht subventionierte) Mediation in den Bereichen Arbeits-, Erbschaft-, Miet-, Partnerschaft-, Sorgerechts-, Ehekonflikten usw… ist der Tarifsatz davon abhängig, ob ein oder zwei Mediatoren gewünscht oder notwendig sind.

Als kalkulatorische Größe ist ein Stundenhonorar von EURO 150,- exkl. Ust pro Mediator zu kalkulieren. Aus sozialen wirtschaftlichen Gründen kann in Ausnahmefällen ein geringeres Honorar vereinbart werden.