Wichtig ist zu wissen, dass die Mediatoren
verpflichtet sind unvoreingenommen, unbefangen und unparteilich
zu sein und das jede Mediation auf Freiwilligkeit der Klienten
(Konfliktparteien) beruht und zu jedem Zeitpunkt von jedem der
Beteiligten (auch des Mediators) ohne Nennung von Gründe
abgebrochen werden kann. Ferner unterliegt der Mediator einer
strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Mediation
ist keine Psychotherapie oder anwaltliche Vertretung, so
dass in diesem Rahmen keine Rechtsberatung oder Psychotherapie
möglich ist.
In der Regel treffen sich die Konfliktparteien in gewissen Zeitabständen,
pünktlich und zum vereinbarten Zeitpunkt in der Praxis des
Mediators. Die Häufigkeit, Intervalle und Länge einer
Mediationssitzung ist je nach Fall sehr unterschiedlich, als Richtwert
sollte man von mindestens 3-4 Sitzungen im Zeitraum über
3-4 Wochen zu je 1 1/2 Stunden ausgehen. Das Ziel sollte es nach
einer bestimmten, aber je nach Fall unterschiedlichen Zeitspanne
sein, einen Konsens über den Konflikt gefunden zu haben und
abschließend diesen mit Hilfe des Mediator in Form einer
schriftlichen Vereinbarung zu fixieren..
Die vielen Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt,
dass bei verschiedenen Formen von Konflikten Scheidungs-, Mietrechts-,
Nachbarschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- Wirtschafts- oder Arbeitsrechtskonflikten
eine Coop - Mediation als besonders sinnvoll und erfolgversprechend
anzusehen ist. Bei dieser Form der Mediation wird die Mediation
von zwei gegengeschlechtlichen eingespielten Mediatoren,
welche im Quellberuf Psychotherapeut oder Rechtsanwalt sind. Durch
diese optimale Mediationsform ist es möglich, dass sowohl
auf allgemeine juristische als auch auf psychotherapeutisch
psychologische Aspekte und Probleme der Klienten genauer eingegangen
werden kann und so die Sicherheit für jeden der Konfliktparteien
wesentlich erhöht wird, eine Vereinbarung zu treffen, welche
rechtlich und psychologisch sinnvoll erscheint und auf Dauer durchsetzbar
umsetzbar ist.