Der Honorarrahmen für eine Psychotherapiestunde in einer freien psychotherapeutischen Praxis wird jedes Jahr durch den österreichischen Dachverband für Psychotherapie neu überprüft und festgelegt.

Die Zahlungsmodalitäten und Honorarhöhe sind bei den meisten Therapeuten unterschiedlich und Vereinbarungssache, jedoch ist es üblich, dass die Bezahlung der Therapiestunde nach der Stunde in Bar erfolgt. Bei einer laufenden Psychotherapie ist es üblich, dass einmal monatlich der/die KlientIn eine Gesamtmonatsrechnung erhält. Ferner ist wichtig zu erwähnen, dass vereinbarte und nicht rechtzeitig ( mindestens 24 Stunden vorher ) abgesagte Therapiestunden durch den KlientenIn gänzlich zu bezahlen sind.

Anteiliger Kostenersatz durch die Krankenkasse:
Unter bestimmten Umständen und bei psychischen Krankheitsbildern ist es möglich, von der jeweiligen zuständigen Krankenkasse des/der KlientenIn einen Kostenersatz für eine kontinuierliche Psychotherapie zu bekommen. Die Höhe des Kostenersatzes ist von der Krankenkasse abhängig und muss innerhalb der ersten 5 Therapiestunden von dieser bewilligt werden. Zum Bsp. zahlt die Wiener Gebietskrankenkasse als Kostenzuschuss € 28,00 für eine Einzeltherapiestunde. Da leider die Zuschussmodalitäten der einzelnen Krankenkassen immer komplizierter werden, sprechen Sie mit Ihrem Therapeuten darüber, dieser kann Sie darüber meistens aktuell und richtig informieren. Sofern Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, haben Sie auch bei einer Therapie bei mir die Möglichkeit, eine Kostenrefundierung in Höhe von € 28,00 von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, dadurch würde sich das Stundenhonorar für Sie merklich reduzieren.

Andere psychotherapeutische Institutionen oder Spitäler:
Für Personen welche sich aus finanziellen Gründen keine laufende Psychotherapie leisten können oder wollen, gibt es die Möglichkeit bei den unterschiedlichsten Organisationen (Kolping Familienberatung, Caritas, Erzdiözese Wien, Krisenintervention, AKH Institut für Psychotherapie, Baumgartner Höhe, Kaiser Franz Joseph Spital, verschiedene Vereine z. Bsp. Österreichische Krebshilfe, Psychosozialer Dienst usw..) nach einer kürzeren oder längeren Wartezeit äußerst kostengünstig bis gratis einige Therapieeinheiten in zumeist unterschiedlichen Zeitabständen zu bekommen. Diese Therapievariante ist zwar wegen der Wartezeiten und unterschiedlichen Kontinuität nicht immer optimal, jedoch ist sie eine gute Alternative zu überhaupt keiner psychotherapeutischen Betreuung. Spezielle psychotherapeutische Begleitung für Suchtkranke gibt es im Anton Proksch Institut und für Aids Patienten im Aidshaus Wien.

Psychotherapie auf Krankenschein:
Seit 2001 gibt es bei einigen ausgesuchten PsychotherapeutenInnen die Möglichkeit, eine Psychotherapie auf Krankenschein ( die Verrechnung erfolgt zur Gänze mit der Kasse ) machen zu können. Zu beachten ist, dass nur diagnostizierte psychische Erkrankungen in diese Krankenscheinregelung fallen. Partnerprobleme oder andere nicht krankhafte psychische Störungen unterliegen nicht der „Krankenscheinregelung“. Nach neuersten Informationen des Dachverbandes für Psychotherapie sind derzeit die Wartezeiten auf einen „Krankenscheinplatz“ relativ lange, da diese wenigen PsychotherapeutenInnen derzeit voll ausgebucht und überlastet sind und pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden von den Kassen vergeben werden. Bei der WGKK liegt eine Liste von Vereinen auf, welche mit Krankenschein abrechnen.