Wichtig ist zu wissen, dass die Mediatoren verpflichtet sind unvoreingenommen, unbefangen und unparteilich zu sein und das jede Mediation auf Freiwilligkeit der Klienten (Konfliktparteien) beruht und zu jedem Zeitpunkt von jedem der Beteiligten (auch des Mediators) ohne Nennung von Gründe abgebrochen werden kann. Ferner unterliegt der Mediator einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Mediation ist keine Psychotherapie oder anwaltliche Vertretung, so dass in diesem Rahmen keine Rechtsberatung oder Psychotherapie möglich ist.

In der Regel treffen sich die Konfliktparteien in gewissen Zeitabständen, pünktlich und zum vereinbarten Zeitpunkt in der Praxis des Mediators. Die Häufigkeit, Intervalle und Länge einer Mediationssitzung ist je nach Fall sehr unterschiedlich, als Richtwert sollte man von mindestens 3-4 Sitzungen im Zeitraum über 3-4 Wochen zu je 1 1/2 Stunden ausgehen. Das Ziel sollte es nach einer bestimmten, aber je nach Fall unterschiedlichen Zeitspanne sein, einen Konsens über den Konflikt gefunden zu haben und abschließend diesen mit Hilfe des Mediator in Form einer schriftlichen Vereinbarung zu fixieren..

Die vielen Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass bei verschiedenen Formen von Konflikten Scheidungs-, Mietrechts-, Nachbarschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- Wirtschafts- oder Arbeitsrechtskonflikten eine Coop – Mediation als besonders sinnvoll und erfolgversprechend anzusehen ist. Bei dieser Form der Mediation wird die Mediation von zwei gegengeschlechtlichen eingespielten Mediatoren, welche im Quellberuf Psychotherapeut oder Rechtsanwalt sind. Durch diese optimale Mediationsform ist es möglich, dass sowohl auf allgemeine juristische als auch auf psychotherapeutisch – psychologische Aspekte und Probleme der Klienten genauer eingegangen werden kann und so die Sicherheit für jeden der Konfliktparteien wesentlich erhöht wird, eine Vereinbarung zu treffen, welche rechtlich und psychologisch sinnvoll erscheint und auf Dauer durchsetzbar – umsetzbar ist.

Bei einer Coop – Mediation wäre meine Mediationspartnerin:
Rechtsanwältin
Mag. jur. Anna – Maria Freiberger
Invalidenstraße 7 / 3. Stock
A – 1030 Wien
Tel: 01 / 718 44 88
Fax: 01 / 718 44 88 44