Mediation

Mediation (aus dem Englischen = Vermittlung) ist ein Weg zur Konfliktlösung, bei dem neutrale, kompetente, am Konflikt nicht beteiligte, erfahrene Personen (MediatorInnen) durch Einsatz einer methodischen Kommunikationsstrategie die Konfliktparteien in die Lage versetzen, eigenverantwortlich ein konkretes Ziel und einen durchführbaren Weg zu erarbeiten, um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Vereinbarung zu gelangen. (Österreichischer Bundesverband für Mediation)

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Kurze Erklärung

Was ist eine Mediation?

Mediation ist somit eine Form der Konfliktregelung bei Streitigkeiten, wo bei den Konfliktparteien das Selbsthilfepotential erschöpft ist, aber die Bereitschaft vorhanden ist, Unterstützung von Dritten in Anspruch zu nehmen, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Ziel einer Mediation ist nicht eine Entscheidung des Gerichts, sondern ein Vertrag, der die Lebens- oder sonstigen Verhältnisse der Beteiligten zukunftsgerichtet und wertschöpfend regelt. Dieser Vertrag / Vereinbarung kommt nicht durch eine Entscheidung des Gerichts zustande, sondern durch die selbstbestimmte Mitwirkung der beiden oder mehrer Konfliktparteien.

Wie läuft eine Mediation ab?

Wichtig ist zu wissen, dass die Mediatoren verpflichtet sind unvoreingenommen, unbefangen und unparteilich zu sein und das jede Mediation auf Freiwilligkeit der Klienten (Konfliktparteien) beruht und zu jedem Zeitpunkt von jedem der Beteiligten (auch des Mediators) ohne Nennung von Gründe abgebrochen werden kann. Ferner unterliegt der Mediator einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Mediation ist keine Psychotherapie oder anwaltliche Vertretung, so dass in diesem Rahmen keine Rechtsberatung oder Psychotherapie möglich ist.

In der Regel treffen sich die Konfliktparteien in gewissen Zeitabständen, pünktlich und zum vereinbarten Zeitpunkt in der Praxis des Mediators. Die Häufigkeit, Intervalle und Länge einer Mediationssitzung ist je nach Fall sehr unterschiedlich, als Richtwert sollte man von mindestens 3-4 Sitzungen im Zeitraum über 3-4 Wochen zu je 1 1/2 Stunden ausgehen. Das Ziel sollte es nach einer bestimmten, aber je nach Fall unterschiedlichen Zeitspanne sein, einen Konsens über den Konflikt gefunden zu haben und abschließend diesen mit Hilfe des Mediator in Form einer schriftlichen Vereinbarung zu fixieren..

Die vielen Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass bei verschiedenen Formen von Konflikten Scheidungs-, Mietrechts-, Nachbarschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- Wirtschafts- oder Arbeitsrechtskonflikten eine Coop – Mediation als besonders sinnvoll und erfolgversprechend anzusehen ist. Bei dieser Form der Mediation wird die Mediation von zwei gegengeschlechtlichen eingespielten Mediatoren, welche im Quellberuf Psychotherapeut oder Rechtsanwalt sind. Durch diese optimale Mediationsform ist es möglich, dass sowohl auf allgemeine juristische als auch auf psychotherapeutisch – psychologische Aspekte und Probleme der Klienten genauer eingegangen werden kann und so die Sicherheit für jeden der Konfliktparteien wesentlich erhöht wird, eine Vereinbarung zu treffen, welche rechtlich und psychologisch sinnvoll erscheint und auf Dauer durchsetzbar – umsetzbar ist.

Bei einer Coop – Mediation wäre meine Mediationspartnerin:
Rechtsanwältin
Mag. jur. Anna – Maria Freiberger
Invalidenstraße 7 / 3. Stock
A – 1030 Wien
Tel: 01 / 718 44 88
Fax: 01 / 718 44 88 44

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Eine Coop- oder Einzelmediation ist immer dann sinnvoll, wenn:

  • Eine außergerichtliche Vereinbarung angestrebt wird
  • Wenn ein nicht kalkulierbares Prozessrisiko vermieden werden soll
  • Wenn es in der Zukunft weiter Berührungspunkte mit der anderen Konfliktpartei gibt
  • Wenn juristisch keine sinnvolle und schnelle Lösung zu erwarte ist
  • Wenn es innerfamiliäre (punktuelle partnerschaftliche) Konflikte (eheliche Pflichten) gibt, aber keine Trennung geplant ist.
  • Wenn es um privatrechtliche Aufteilungs- oder Wirtschaftskonflikte geht
  • Auch bei einem laufenden (schon anhängigen Gerichtsverfahren) macht eine Mediation Sinn, um durch einen Vergleich, welcher in jeder Phase des Prozesses in den Prozess eingebracht werden kann, den Prozess schneller und kostengünstiger zu beenden.

Was kostet eine Mediation?

Die Tarifsätze unterliegen den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen festgesetzten Tarifen. Der Tarifsatz für eine Co-Mediationsstunde (60 Minuten) ist ein Pauschalbetrag und beträgt EURO 181,- (ATS 2.500,-) inklusive sämtlicher allfälligen Steuern, Gebühren und Abgaben.

Achtung !! Dieser Tarif gilt nur bei einer Co-Mediation für die Bereiche familien- scheidungs – und kindschaftsrechtliche Konfliktfälle. Hier gibt es je nach Einkommen der Konfliktparteien einen Zuschuss bis zu 100 % von Seiten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen

Für eine „private“ (vom Staat nicht subventionierte) Mediation in den Bereichen Arbeits-, Erbschaft-, Miet-, Partnerschaft-, Sorgerechts-, Ehekonflikten usw… ist der Tarifsatz davon abhängig, ob ein oder zwei Mediatoren gewünscht oder notwendig sind.

Als kalkulatorische Größe ist ein Stundenhonorar von EURO 220,- exkl. Ust pro Mediator zu kalkulieren. Aus sozialen wirtschaftlichen Gründen kann in Ausnahmefällen ein geringeres Honorar vereinbart werden.

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