Erektionsstörung

In der Regel muss „jemand“ ein Richter, ein Gremium, eine Behörde oder eine Sozialversicherungsanstalt bzw. Pensionsversicherungsanstalt über einen bestimmten (oft speziellen) Sachverhalt betreffend eine Entscheidung herbeiführen, zu deren fachlichen Beurteilung der Institution üblicherweise die nötige Sachkenntnis fehlt. Deshalb wird ein Sachverständiger mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt. Seine Aufgabe ist es, den Sachverhalt fachkundig, objektiv, unparteiisch und unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftlichkeit und der aktuellen Forschungserkenntnisse für den Auftraggeber zusammenzufassen und daraus eine fachlich fundierte Aussage abzuleiten.

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Die Diagnose Erektionsstörung findet man auch unter folgenden diagnostischen Begriffen: sexuelle Dysfunktion, als sexuelle Funktionsstörung, sexuelle Erregungsstörung, oder als Versagen genitaler Reaktionen geführt. Die Erektionsstörung, ist also die Schwierigkeit, eine für einen befriedigenden Geschlechtsverkehr notwendige Erektion zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. Der Penis wird nicht hart genug oder erschlafft vorzeitig. Um als Erektionsstörung klassifiziert zu werden, sollte die Störung mindestens sechs Monate bestehen und mindestens 7 von 10mal auftreten. Circa 30 % aller Erektionsstörungen sind auf physiologische, urologische oder hormonelle Ursachen zurückzuführen. Der Rest hat primär psychische Gründe.

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