Erektionsstörung
In der Regel muss „jemand“ ein Richter, ein Gremium, eine Behörde oder eine Sozialversicherungsanstalt bzw. Pensionsversicherungsanstalt über einen bestimmten (oft speziellen) Sachverhalt betreffend eine Entscheidung herbeiführen, zu deren fachlichen Beurteilung der Institution üblicherweise die nötige Sachkenntnis fehlt. Deshalb wird ein Sachverständiger mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt. Seine Aufgabe ist es, den Sachverhalt fachkundig, objektiv, unparteiisch und unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftlichkeit und der aktuellen Forschungserkenntnisse für den Auftraggeber zusammenzufassen und daraus eine fachlich fundierte Aussage abzuleiten.