Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen und der Gesetzgeber haben 1990 im Psychotherapiegesetz die Psychotherapie so formuliert: „…. ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszustände mit wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden, ……… mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundung des Behandelten zu fördern.” Die Ausbildung zum PsychotherapeutenIn dauert nach zwei bis drei Jahre „Propädeutikum” und anschließend je nach „Fachspezifikum” und Spezialisierung nochmals zwischen 4-6 Jahre.